Allgemeine Geschäftsbedingungen


Mietbedingungen Österreich


Fahrzeuge
Unsere Fahrzeugmodelle sind in Kategorien eingeteilt. Nur nach diesen können Buchungen bestätigt werden.

Haftpflicht - Versicherung für Drittschäden
Der Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist von einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt, die bei der Hauptverwaltung einzusehen ist. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, mit den jeweils üblichen hohen Budget-Deckungssummen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

Vorausbuchungsfristen
4- und 8-Stunden-Mieten müssen mindestens 4 Stunden im Voraus gebucht werden. Für alle anderen Mietlängen gilt eine Vorausbuchungsfrist von mindestens 24 Stunden.

Verkehrsübertretung
Als Halter des Fahrzeuges sind wir gesetzlich verpflichtet, die Personendaten des Fahrzeuglenkers bzw. -mieters an die Behörden zu melden, wenn mit unserem Mietfahrzeug eine Verkehrsübertretung begangen wird. Für diesen Aufwand belasten wir eine administrative Gebühr.
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Basispreis / Mietpreis
Budget Stunden-Mieten
Für Mieten von 0 bis 4 Stunden wird der 4-Stunden-Tarif berechnet, Für Mieten ab 4 bis 8 Stunden wird der 8-Stunden-Tarif berechnet. Für Mieten ab 8 bis 24 Stunden wird der 24-Stunden-Tarif berechnet.

Budget Tages-Mieten
Für jeden vollen oder begonnenen 24-Stunden-Zeitraum, ab dem Zeitpunkt der Vermietung, wird 1 Miettag berechnet.

Generell
Die Berechnung erfolgt nach Zeit, und zwar jeweils pro angefangenen Zeitraum, und - je nach Mietdauer - zusätzlich nach gefahrenen Kilometern.

Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung, Verschleissreparaturen und die Haftpflichtversicherung für Drittschäden sind im Basispreis enthalten. Der Basispreis variiert nach Wagenkategorie und Marktlage. Hinzu kommt eine Verkehrsgebühr für die An- und Abmeldung des Fahrzeuges, Autobahnvignette, etc. welche separat ausgewiesen und pro Miettag berechnet wird. Basispreis und Verkehrsgebühr ergeben den jeweiligen Mietpreis.

Treibstoff
Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Wir bieten Ihnen unseren Betankungsservice zu den an der Station aktuell verfügbaren Konditionen an.

Zahlungsmöglichkeiten
Alle Mieten müssen über budget.at gebucht und direkt online mit einer auf den Mieter lautenden, gültigen Kreditkarte vorausbezahlt werden. Dieselbe Kreditkarte muss bei der Fahrzeugübernahme vorgewiesen werden.

Mindestalter
Ab 19 Jahren können Sie in Österreich ein Auto mieten (Kategorie A. Für Kategorien B und K beträgt das Mindestalter 21 Jahre). Bei Fahrern unter 25 Jahren wird eine Junglenkergebühr (Young Driver Fee) erhoben. Die Jungfahrergebühr beträgt € 14,40 pro Tag, maximal € 144.- pro Miete.

Führerschein
Alle Fahrer müssen seit min. 1 Jahr im Besitz eines Führerscheins Kategorie B sein. Der Führerschein muss bei der Fahrzeugübernahme vorgewiesen werden. Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir keine Fahrzeuge vermieten, wenn dieses Dokument fehlt.

Zusatzfahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden. Entsteht ein Schaden durch das Fahren einer Drittperson, haftet der Mieter für den ganzen Schaden. Zusatzfahrer sind nur erlaubt, wenn diese bereits bei der Anmietung angegeben werden. Pro Zusatzfahrer wird eine Gebühr von € 7,30 pro Tag, max. € 73 pro Miete erhoben. Der Mieter ist verpflichtet, Budget jederzeit auf Verlangen Namen und Adresse des jeweiligen Fahrers anzugeben.

Zusatzausstattung
Bei rechtzeitiger Buchung stellen wir Ihnen gegen eine Gebühr gerne z. B. Kindersitze, Navigationsgeräte und Skiträger zur Verfügung.

Winterausrüstungsgebühr
Fahrzeuge von Budget Österreich werden für die kalte Jahreszeit mit Winterreifen bestückt. Ein Kostenanteil pro Tag wird für diese Zusatzausrüstung zusammen mit der Verkehrsgebühr (VRF) während den Wintermonaten erhoben (ist bereits im angezeigten Buchungspreis inbegriffen).

Fahrzeugrückgabe
Neben der normalen Rückgabe während den Öffnungszeiten in unseren Stationen können Sie das Fahrzeug auch ausserhalb der Öffnungszeiten zurückgeben, da Schlüsselsafes an den Stationen dafür zu Verfügung stehen. Parken Sie in solchen Fällen den Mietwagen auf einem der Stationsparkplätze – abschliessen nicht vergessen!
Notieren Sie auf dem Mietvertrag den Kilometerstand, das Datum und die Uhrzeit Ihrer Rückgabe und werfen Sie diesen mit dem Schlüssel in den Schlüsselsafe. Bis zum Arbeitsbeginn der Station tragen Sie noch die Verantwortung für das Fahrzeug.

Einwegmieten
Das Fahrzeug kann in jeder Budget-Station in Österreich ohne Zusatzgebühr zurückgegeben werden, wenn dies in der gewählten Tarifart gedeckt ist und der vereinbarte Rückgabeort, sowie das vereinbarte Rückgabedatum eingehalten werden.

Eine Gebühr von € 42,42 wird verrechnet wenn das Fahrzeug an einer anderen Station, bzw. zu einem anderen Zeitpunkt als vereinbart zurückgegeben wird.

Pannen und Störungen am Fahrzeug
Budget wird nach besten Kräften alles tun, um mechanische Fehler oder Störungen am Fahrzeug zu vermeiden, übernimmt jedoch keine Haftung für solche Fehler oder Störungen und etwa daraus entstehende direkte oder indirekte Schäden. Bei Fehlern oder Störungen an Fahrzeugen ist in Österreich die Vermietstation oder - ausserhalb der Öffnungszeiten - die Telefonnummer auf der Hülle der Fahrzeugdokumente zu benachrichtigen, in den übrigen Ländern die nächste Budget Station. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung von Budget Reparatur- oder Servicearbeiten am Fahrzeug vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

Einreisebestimmungen
Generell ist die Einreise mit einem Budget Fahrzeuge in folgende Länder NICHT erlaubt:

Afrika, Albanien, Armenien, Bulgarien, Bosnien + Herzegowina, Estland, Griechenland, Kosovo, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien, Rumänien, Türkei und Gemeinschaft unabhängiger Staaten GUS.

Auslandfahrten:
Wenn Sie mit dem Mietwagen in eines der folgenden Länder fahren möchten, ist dies gegen eine zusätzliche Gebühr (€ 7,30/Tag; max. € 73) möglich und muss bei der Fahrzeugübernahme angegeben werden: Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Polen, Kroatien.

Haftung bei Schäden, Unfall und Diebstahl
Der Mieter haftet bis zum Betrag der Selbstbeteiligung oder Wagenwert für sämtliche der Budget entstandenen Aufwendungen. Als Aufwendungen gelten u.a. Fahrzeugschäden bzw. Zeitwert bei Diebstahl, Minderwert, Transport, Expertisen, Schadenbehandlung, Mietwagenausfall, Haftpflicht-Selbstbehalt und Bonusverlust.

Der Mieter haftet solange, bis ihm die Schadenfreiheit vom Budget Personal unterschriftlich bestätigt wird. Erfolgt die Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten oder nicht am vereinbarten Ort, haftet der Mieter, bis ihm die Schadenfreiheit bestätigt wird.

Haftungsreduktion (CDW/TP/Super Cover)
Haftungsreduktion (CDW und TP) gilt auch für weitere Begriffe, die eine bzw. keine Selbstbeteiligung betreffen. Vereinbart der Mieter durch seine Unterschrift die Haftungsreduzierung für Schäden (CDW - Allgemeines Schadensrisiko) und/oder Diebstahl (TP - Diebstahlrisiko) oder ist diese im Tarif eingeschlossen, so reduziert sich seine Haftung auf eine Selbstbeteiligung für CDW und/oder TP.

Zusätzlich kann bei Wagenübernahme eine Zusatzversicherung (Super Cover) abgeschlossen werden, welche die Selbstbeteiligung ausschliesst.

Selbstbehalt:

A, B, K: €1'220,-

Ausschluss:

A, B, K: €21,- pro Tag, max. für 20 Miettage

Wegfall der Haftungsreduzierung
Der Mieter verpflichtet sich, die Interessen von Budget und der Versicherungsgesellschaft bei einem Unfall während der Mietdauer dadurch wahrzunehmen, dass er den ihm von Budget ausgehändigten Unfallbericht vollständig und richtig ausfüllt, Namen und Adressen der Beteiligten und der Zeugen festhält, keine Schuld oder Haftung eingesteht, das Fahrzeug nicht ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen zurücklässt, auf Kosten von Budget telefonisch die nächste Budget Station informiert, sofort die Polizei verständigt, wenn dies zur Feststellung der Schuld eines anderen Beteiligten erforderlich ist oder wenn Menschen verletzt sind. Der Mieter haftet für alle Schäden, welche Budget aus der Verletzung dieser Vertragspflichten erwachsen.

Allgemeine Benutzungsbeschränkungen

Der Mieter nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass in den nachfolgend aufgeführten Fällen die Benutzung des Fahrzeuges untersagt ist und er anerkennt - bei Missachtung dieser Benutzungsbeschränkungen - für den vollen Schaden haftbar zu sein für:

Einreise in eines der im Kapitel "Einreisebestimmungen" angeführten Länder.
Nichtautorisierte Einreise in eines der im Kapitel "Auslandsfahrten" angeführten Länder
Transporte von verbotenen oder gefährlichen Waren
Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt
Lernfahrten
Ziehen, Schieben oder sonstiges Bewegen eines Fahrzeuges oder eines Anhängers
Motorsportveranstaltungen, Teilnahme an Rennen, Rallyes, Wett-, Versuchs- sowie Trainingsfahrten, Orientierungs-, Gelände- und Geschicklichkeitsfahrten, Rekordversuche, Zuverlässigkeitsfahrten, Ausdauer- und Verbrauchswettbewerbe
Fahrten von unter Einfluss von Alkohol und Drogen stehenden Personen

Generell gilt: Die Buchung begründet keinen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Aussteller über die Erbringung von Fahrzeugvermietungsleistungen durch den Aussteller. Budget ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Vermietung an Personen zu verweigern.

Insassen-Unfallversicherung (PAI)
Auf Wunsch können Sie bei Mietbeginn zusätzlich eine Insassen-Unfallversicherung abschliessen. Damit sind alle Insassen - inklusive Fahrer - für die Folgen im Falle eines Unfalls (Invalidität, Tod) zu bestimmten Summen versichert.



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